Küchenhilfe Teilzeit (m/w)
Für die ausgeschriebene Postition gilt ein KV-Mindestgehalt von monatlich 1.540 Euro brutto mit Bereitschaft zur KV-Überbezahlung.
Für die ausgeschriebene Postition gilt ein KV-Mindestgehalt von monatlich 1.540 Euro brutto mit Bereitschaft zur KV-Überbezahlung.